Variante II NOx-Maßnahme für EURO V
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Grenzwerte EURO V
NOx = 2.0 g/kWh
PM = 0.02 g/kWh
Testzyklus ETC (instationär) und ESC (stationär) |
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Um auch die NOx-Grenzwerte von EURO V erfüllen
zu können, muß die bekannte Abgasrückführung
mit zusätzlichen Maßnahmen kombiniert werden.
Hochaufladung und eventuell das Miller-Verfahren
können zu einer weiteren Reduktion der NOx-Emissionen beitragen.
Die Partikelemission kann zwar dadurch reduziert
werden, liegt aber noch etwa um den Faktor 5 über dem Grenzwert.
Der Kraftstoffverbrauch erhöht sich minimal
um etwa 1%.
 
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