Variante II NOx-Maßnahme für EURO V

 Grenzwerte EURO V

NOx = 2.0 g/kWh

PM = 0.02 g/kWh

Testzyklus ETC (instationär) und ESC (stationär) 

Um auch die NOx-Grenzwerte von EURO V erfüllen zu können, muß die bekannte Abgasrückführung mit zusätzlichen Maßnahmen kombiniert werden.

Hochaufladung und eventuell das Miller-Verfahren können zu einer weiteren Reduktion der NOx-Emissionen beitragen.

Die Partikelemission kann zwar dadurch reduziert werden, liegt aber noch etwa um den Faktor 5 über dem Grenzwert.

Der Kraftstoffverbrauch erhöht sich minimal um etwa 1%.